Erste Schritte

Schritt 1:
Anmeldung

Die Kontaktaufnahme kann per Mail oder per Telefon 0911-13022114 zu meinen Sprechzeiten erfolgen.

Aktuelle Sprechzeiten
Dienstag 10 - 11 Uhr
Mittwoch 12 – 13 Uhr

Ich werde Dich/Sie am Telefon nicht viel fragen, sondern gebe Dir/Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch, falls ich einen Therapieplatz frei habe.

Eine Warteliste führe ich nur für Jugendliche, die gerade in einer Klinik sind und das Erstgespräch nach Ihrer Entlassung führen wollen.

Schritt 2:
Erstgespräch/Sprechstunde

Graffiti

Zum Erstgespräch kommt der/die Jugendliche allein, zusammen mit den Eltern oder einer anderen Bezugsperson. Mitzubringen sind die Gesundheitskarte und, falls vorhanden, Arztbriefe früherer Klinikaufenthalte oder psychologische Befunde.

Das Erstgespräch ist unverbindlich und verpflichtet Dich/Sie zu keinem weiteren Besuch bei mir. Es dient dazu, dass wir uns kennenlernen, dass ich einen ersten Einblick in den Grund für die Therapie bekomme und um zu klären, ob Psychotherapie für Deine/Ihre Problematik der geeignete Weg ist.

Eine Sonderform des Erstgesprächs ist die Sprechstunde, auf die jede*r Therapiesuchende innerhalb von vier Wochen einen Anspruch hat, auch wenn bei mir kein Therapieplatz frei ist. Die Sprechstunde soll abklären, ob Therapie indiziert ist oder ob es andere Hilfen braucht und was die Diagnose sein könnte.

Schritt 3:
Probatorische Sitzungen

… sind Probesitzungen, die die Therapie vorbereiten: Bis zu fünf weitere Male können wir uns nach dem Erstgespräch / der Sprechstunde begegnen, um festzustellen, ob zwischen Dir/Ihnen und mir die „Chemie stimmt“. Hier gilt es, auf Deine/Ihre innere Stimme zu achten. Sich gut aufgehoben zu fühlen ist eine wichtige Vorraussetzung für den Therapieerfolg.

Während dieser Sitzungen nehme ich in der Regel auch Deine/Ihre Lebensgeschichte (Eigenanamnese) und die Vorgeschichte Deiner/Ihrer Eltern (Familienanamnese) auf. Außerdem unternehme ich diagnostische Schritte, lasse Dich/Sie etwa Fragebögen ausfüllen und kläre mit Dir/Ihnen die Ziele und das weitere Vorgehen ab. Ich nenne Dir/Ihnen die Diagnose und unterbreite Therapievorschläge, so dass wir beide entscheiden können, ob wir zusammenarbeiten mögen.

Schritt 4:
Ärztliche Abklärung

Bevor die Therapie beginnen kann, muss ein Arzt/eine Ärztin abklären, ob eine körperliche Erkrankung vorliegt, die zusätzlich medizinisch zu behandeln ist. Hierfür gebe ich Dir/Ihnen für die Erstellung des sogenannten Konsiliarberichts ein Formular mit. Ohne diesen Bericht kann der nächste Schritt nicht erfolgen.

Schritt 5:
Therapieantrag

Graffiti

Als letzten Schritt dieser Phase gibt es noch manche Formulare auszufüllen, u. a. den Therapieantrag an die Krankenkasse und den Therapievertrag zwischen uns.

Bei einer akuten Krise kann ich eine Akutbehandlung durchführen (in diesem Fall muss die Behandlung nicht beantragt, sondern nur angezeigt werden).

Ansonsten beantrage ich eine Kurzzeit- oder eine Langzeittherapie. In letzterem Fall erstelle ich einen Bericht, der anonymisiert in einem verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse an eine/n Gutachter*in weitergeleitet wird. Der/Die Gutachter*in entscheidet dann über die Bewilligung der Therapie.

„Der Mensch wird am DU zum ICH.“

Martin Buber